Das öffentliche Arbeitsrecht ist von grosser Bedeutung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, und trotzdem fristet es ein juristisches Schattendasein. Sein Kern, das Arbeitsgesetz, erfährt 30 Jahre nach dem von Walther Hug herausgegebenen Werk in diesem Kommentar wieder eine umfassende und aktuelle Kommentierung. Kommentatoren aus Lehre und Praxis aus der ganzen Schweiz und das Erscheinen in Deutsch und Französisch sollen mithelfen, die Praxis in der Schweiz zu vereinheitlichen, Verständnis und Diskussion des öffentlichen Arbeitsrechtes zu vertiefen und das Arbeitsschutzrecht noch besser in der Arbeitswelt zu verankern. Der Kommentar richtet sich einerseits an Juristen in Lehre, Verwaltung, Justiz, Anwalts- und Verbandspraxis, anderseits ist er auch für Praktiker in der Arbeitswelt und den Verbänden der Sozialpartnerschaft ein unentbehrliches und praktisches Konsultationsmittel für alle Fragen rund ums Arbeitsgesetz.
Über den Autor Thomas Geiser
Thomas Geiser studierte in Basel Rechtswissenschaften, wo er im Arbeitsrecht doktorierte und zum Persönlichkeitsschutz habilitierte. Er absolvierte das Anwalts- und Notariatsexamen im Kanton Solothurn.
Geiser war sodann im Bundesamt für Justiz tätig, wo er sich hauptsächlich mit der Revision des Familienrechts befasste. Es folgten fünf Jahre als Assistent am Schw. Bundesgericht. 1994 wurde er Professor für Privat- und Handelsrecht an der Universität St. Gallen, wo er bis 2018 tätig war und das Forschungsinstitut für Arbeit und Arbeitsrecht (FAA-HSG) leitete. Zudem war er von 1995 bis 2020 nebenamtlicher Bundesrichter und hat verschiedene Mandate in Stiftungen und in Verwaltungsräten.
Seine Hauptforschungsgebiete sind das Arbeits- und Sozialversicherungsrecht, das Familienrecht und das Personenrecht. In diesen Gebieten weisst Thomas Geiser auch eine Vielzahl von Publikationen aus.