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Das Hinweisgeberschutzgesetz begründet für eine Vielzahl von Unternehmen neben umfangreichen Pflichten zur Einrichtung von Hinweisgebersystemen auch konkrete Vorgaben, wie eingehende Meldungen zu behandeln sind. Über den ordnungsgemäßen Betrieb geeigneter Meldekanäle hinaus müssen Unternehmen gesetzliche Vorgaben u. a. bei der Prüfung eingehender Meldungen, der Einrichtung und Ausgestaltung einer Meldestelle (inkl. Gewährleistung einer hinreichenden personellen Ausstattung) sowie dem Ergreifen angemessener Folgemaßnahmen beachten.

Eine besondere Herausforderung für Unternehmen stellen dabei sowohl die vorgesehene enge Zeitschiene als auch vielfältige Wechselwirkungen mit thematisch flankierenden Rechtsgebieten (z. B. Datenschutz, betriebliche Mitbestimmung, Kündigungsschutzrecht) sowie weiteren Gesetzen (u. a. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) dar. Bei Verstößen gegen die Pflichten aus dem Hinweisgeberschutzgesetz drohen zudem teils erhebliche Bußgelder. Daneben lässt das Gesetz eine Vielzahl von praktischen Fragen offen, z. B. wie genau mit anonymen Meldungen umzugehen ist, bei welchen Verhaltensweisen es sich um Repressalien handelt und wie Hinweisgeberschutz im Konzern umzusetzen ist.

Der Praxisleitfaden bietet eine erste Orientierung zum Hinweisgeberschutzgesetz. Dem Anwender werden praxisnahe und gesetzeskonforme Handreichungen zur erstmaligen Einrichtung einer Meldestelle bzw. zur Anpassung bereits vorhandener Hinweisgebersysteme geboten. Praktische Tipps zur Umsetzung eines Verfahrens nach dem Eingang von Meldungen sowie zum Ergreifen von Folgemaßnahmen runden das Werk ab.

CHF 90.00

Das Hinweisgeberschutzgesetz begründet für eine Vielzahl von Unternehmen neben umfangreichen Pflichten zur Einrichtung von Hinweisgebersystemen auch konkrete Vorgaben, wie eingehende Meldungen zu behandeln sind. Über den ordnungsgemäßen Betrieb geeigneter Meldekanäle hinaus müssen Unternehmen gesetzliche Vorgaben u. a. bei der Prüfung eingehender Meldungen, der Einrichtung und Ausgestaltung einer Meldestelle (inkl. Gewährleistung einer hinreichenden personellen Ausstattung) sowie dem Ergreifen angemessener Folgemaßnahmen beachten.

Eine besondere Herausforderung für Unternehmen stellen dabei sowohl die vorgesehene enge Zeitschiene als auch vielfältige Wechselwirkungen mit thematisch flankierenden Rechtsgebieten (z. B. Datenschutz, betriebliche Mitbestimmung, Kündigungsschutzrecht) sowie weiteren Gesetzen (u. a. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) dar. Bei Verstößen gegen die Pflichten aus dem Hinweisgeberschutzgesetz drohen zudem teils erhebliche Bußgelder. Daneben lässt das Gesetz eine Vielzahl von praktischen Fragen offen, z. B. wie genau mit anonymen Meldungen umzugehen ist, bei welchen Verhaltensweisen es sich um Repressalien handelt und wie Hinweisgeberschutz im Konzern umzusetzen ist.

Der Praxisleitfaden bietet eine erste Orientierung zum Hinweisgeberschutzgesetz. Dem Anwender werden praxisnahe und gesetzeskonforme Handreichungen zur erstmaligen Einrichtung einer Meldestelle bzw. zur Anpassung bereits vorhandener Hinweisgebersysteme geboten. Praktische Tipps zur Umsetzung eines Verfahrens nach dem Eingang von Meldungen sowie zum Ergreifen von Folgemaßnahmen runden das Werk ab.

CHF 90.00

Rechtsschutz ist nicht kostenlos zu haben. Sowohl die Inanspruchnahme von Gerichten als auch die Vertretung durch einen Rechtsanwalt verursacht Kosten. In der Regel hat die unterliegende Partei diese Kosten nach § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO zu tragen. Möchte ein Kläger seine Rechte vor Gericht verfolgen und kann oder will sich er sich Vorschüsse oder im Misserfolgsfall die Kosten des Rechtsstreits aus eigener Tasche nicht leisten, muss er sich mit der Frage auseinandersetzen, ob er sich den Rechtsstreit fremdfinanzieren lassen kann.

Früher stand Klägern dafür vor allem die Prozesskostenhilfe, das Darlehen oder die Rechtsschutzversicherung zur Verfügung. Seither hat sich nicht nur die gewerbliche Prozessfinanzierung in Deutschland etabliert, sondern das Legal-Tech-Masseninkasso als neues Rechtsdurchsetzungsmodell hat den Gesetzgeber veranlasst, das Erfolgshonorarverbot weiter zu lockern und im gleichen Atemzug die anwaltliche Prozessfinanzierung als neues Finanzierungsmodell einzuführen.

Das Werk geht den Fragen nach, die sich rund um die Finanzierung von Zivilprozessen und damit um die Inanspruchnahme dieser Finanzierungsmodelle stellen. Dabei werden insbesondere die verfassungsrechtlichen Vorgaben, die Voraussetzungen und Wirkungen der Finanzierungsmodelle sowie ihr Verhältnis zueinander, die Erstattung von Finanzierungskosten und Situationen, in denen ein besonderes Bedürfnis nach einer Fremdfinanzierung besteht, untersucht.

CHF 85.00